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Beitrag pro Reisetag und Person
Tarif |
Travel Secure |
Reisecare |
ohne USA / Kanada |
1,85 € bis 64 Jahre 4,40 € ab 65-74 Jahre 5,50 ab 75 Jahre |
1,25 € bis 64 Jahre
3,50 € 65 bis 80 Jahre |
mit USA / Kanada |
3,30 € bis 64 Jahre 9,90 € ab 65-74 Jahre 16,50 ab 75 Jahre |
3,50 € bis 64 Jahre 17,50 € 65 bis 80 Jahre |
zum Antrag | Zum Antrag | |
Wichtige Informationen | ||
Maximale Versicherungsdauer | 365 Tage | 365 Tage |
Minimale Versicherungsdauer | 10 Tage | 10 Tage |
Welche Reisen sind versichert? | Privatreisen | Privat- und Geschäftsreisen |
Wer kann sich versichern? |
Personen mit Wohnsitz in Deutschland |
Personen mit oder ohne Wohnsitz in Deutschland |
Geltungsbereich!
Versicherungsschutz gilt für Reisen ins Ausland.
"Definition von Ausland" |
Als Ausland gilt das Gebiet außerhalb Deutschlands für alle Personen die in Deutschland einen ständigen Wohnsitz haben. "siehe Produktinfo 2.b" |
Als Ausland gelten nicht die Länder in denen die Versicherten Personen einen ständigen Wohnsitz haben. "siehe Bedingungen § 1 und 2" |
Wann muss der Abschluss erfolgen? |
Vor Reiseantritt für die gesamte Reisedauer |
Jeder Zeit, vor Reiseantritt oder auch während der Reise |
Voraussetzung für Schengen-Visum | erfüllt | erfüllt |
Reisewarnung wegen Corona, Pandemie Besteht Versicherungsschutz? |
Ja | Nein |
Erhalte ich eine Bestätigung, dass Corona / Pandemie bis 100.000 $ versichert ist? | Ja | Ja |
Kündigung, bei vorzeitiger Rückkehr (Beitragserstattung) |
Ja, dies ist uns bzw. dem Versicherer sofort per Fax, E-Mail oder Brief mitzuteilen |
Ja, dies ist uns bzw. dem Versicherer sofort per Fax, E-Mail oder Brief mitzuteilen |
Leistungen |
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Ärztliche Behandlung | 100% | 100 % |
schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnprothesen und Provisorien |
100 % Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparatur von Inlays und Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall |
100 % schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien bis 250 € |
stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich unaufschiebbarer Operation |
100% | 100 % |
Schwangerschaft und Entbindung | keine Leistung | Keine Leistung |
Rücktransport |
medizinisch sinnvollem Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen |
medizinisch sinnvoll und vertretbaren Rücktransport |
Selbstbeteiligung | keine | Keine |
Vorerkrankungen | sind Ausgeschlossen | sind Ausgeschlossen |
Privathaftpflicht- und Unfallversicherung |
kann gegen einen Mehrbeitrag (0,35 € je Tag und Person) versichert werden |
kann gegen einen Mehrbetrag (0,40 € je Tag und Person) versichert werden |
zum Antrag | Zum Antrag | |
Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten?*
Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für die Reise sind;
Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Versicherungsbeginn, vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen;
Massage- und Wellness-Behandlungen, Fango und Lymphdrainage sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln;
Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten und deren Folgen sowie durch Siechtum; Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung;
Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche und Schwangerschaftsunterbrechungen und deren Folgen;
Behandlungen geistiger oder seelischer Störungen sowie Hypnose und Psychotherapie einschließlich der hierfür verwendeten Arzneimittel;
Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? Expeditionen und Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich herbeiführt; Schäden durch Streik, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Schäden in Gebieten, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat; Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Schaden sich in den ersten 14 Tagen nach Beginn der Ereignisse ereignet. Dies gilt nicht bei Aufenthalten in Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder der Ausbruch vorhersehbar war.
Innerhalb Deutschlands werden ambulante ärztliche und zahnärztliche Leistungen höchstens mit dem 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ oder Gebührenordnung für Zahnärzte, GOZ, vergütet; überwiegend medizinisch-technische Leistungen werden höchstens mit dem 1,3-fachen Satz vergütet, Laborleistungen höchstens mit dem 1,15-fachen Satz. Die Kosten stationärer Behandlung werden nach dem jeweils geltenden Regelsatz der gebietszuständigen Allgemeinen Ortskrankenkasse erstattet.
* Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer. Die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen.