Glossar Auslandskrankenversicherung


AGA International S.A.

AGA International S.A. hat ihre Niederlassung für Deutschland in München und gehört unter der Marke Global Assistance zum Allianz Konzern. Zum 14.02.2011 wurde die Mondial Assistance S.A. umbenannt in AGA International S.A.

 

TELEFON NR. DER AGA ZENTRALE IST: 089 / 6 24 24 460

Die Produkte hier sind z. B. die Elvia Reiseschutz, für den Bereich kurzfristige Auslandskrankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung

Für deutsche Studenten im Ausland oder ausländische Sprachschüler in Deutschland, stehen noch die Tarife Mawista Student zur Verfügung.

Und ab Januar 2011 haben Sie mit dem Tarif Reisecare die Möglichkeit eine Auslandskrankenversicherung bis zu 365 Tage abzuschließen. Die Besonderheit bei diesem Tarif ist, dass der Vertragsabschluss auch noch während der Reise, also nach Reiseantritt, erfolgen kann: Tarif Reisecare

Auch für ausländische Gäste in Deutschland wird der Tarif Mawista Visum Comfort bis maximal 186 Tage angeboten.

Allianz Partners (vorher Allianz Worldwide Care)

Bei Allianz Partners handelt es sich um eine Versicherungsgesellschaft  speziell Angebote für den Bereich Auslandskrankenversicherung oder internationale Krankenversicherung anbietet. Weitere Informationen über  Allianz Partners

Bund der Auslands Erwerbstätigen e.V. (BDAE)

Der Bund der Auslands-Erwerbstätigen e.V. ( BDAE ) ist ein eingetragener Verein in Hamburg. Dieser kümmert sich um die Belange seiner Mitglieder, die sich im Ausland aufhalten, bzw. ins Ausland gehen möchten. Der Bund der Auslands-Erwerbstätigen e.V. ( BDAE ) hat mit Versicherungsgesellschaften Auslandskrankengruppenverträge abgeschlossen. Informationen zum BDAE und Beispiel für einen Gruppenvertrag finden Sie unter folgenden Punkten:

Für das Ausland

1 bis 5 Jahre Laufzeit

ab 1 Jahr bis unbegrenzte Laufzeit

Für Gäste in Deutschland

1 bis 5 Jahre Laufzeit

Expat Flexible

Im Tarif Expat Flexible können sich Deutsche im Ausland und Ausländer in Deutschland für eine maximal Laufzeit von 5 Jahre versichern. 

Der Tarif kann aus dem Ausland heraus abgeschlossen werden. 

Der Abschluss für den Versicherungsschutz für  Deutschland muss vor oder innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland erfolgen. Mit einem ärztlichen Zeugnis ist ein Abschluss auch nach den 31 Tagen möglich.

Eine Beendigung des Versicherungsschutzes im Tarif Expat Flexible ist einen Monate zum Ende des Folgemonats möglich. 

Der Tarif Expat Flexible wird im Basis Schutz angeboten. Eine Erweiterung im Tarif Expat Flexible Plus bietet zusätzlich, zu dem Basisschutz, ambulante Vorsorge und Zahnersatz nach einer Wartezeit an. Weitere Informationen zum Tarif Expat Flexible:

Für Deutsche im Ausland

Für ausländische Gäste

Expat Private

Der Tarif Expat Private bietet Versicherungsschutz für Deutsche im Ausland und Gäste in Deutschland an. Die maximale Laufzeit beträgt 5 Jahre und das höchstversicherbare Alter beträgt 67 Jahre. Der Tarif Expat Private kann einen Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.

Der Abschluss des Versicherungsschutzes kann aus dem Ausland heraus erfolgen. 

Der Tarif Expat Private bietet Versicherungsschutz für ambulante Heilbehandlung als Privatpatient und ambulante Vorsorgeuntersuchungen. Die privatärztliche stationäre Versorgung im Zweibettzimmer sowie Psychotherapie bei Trauma. Weitere Informationen zum Tarif Expat Private:

Für Deutsche im Ausland

Für ausländische Gäste

Expat Private Premium

Der Tarif Expat Private Premium ist für den Personenkreis Deutsche im Ausland und/oder Gäste in Deutschland gleichermaßen geeignet. Gäste in Deutschland können sich für maximal 5 Jahre versichern, da der Gesetzgeber mehr nicht zulässt. Deutsche im Ausland können sich bis 67 Jahre versichern. 

Personen über 67 Jahre sind nicht versicherbar. Die Kündigung im Tarif Expat Private Premium kann vom Versicherungsberechtigtem mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats erfolgen.

Der Versicherungsschutz kann jederzeit, auch aus dem Ausland heraus, erfolgen. 

Der Tarif Expat Private Premium bietet zu der ambulanten und stationären privatärztlichen Versorgung im Einzelzimmer auch Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Reiseschutzimpfungen und Prophylaxemaßnahmen.

Vorerkrankungen sind nach einem behandlungsfreien Jahr mitversichert.

Die Unterbringung eines Elternteils als Begleitperson bei der stationären Behandlung versicherter minderjähriger Kinder ist ebenfalls Bestandteil des Versicherungsschutzes. Weitere Informationen zum Tarif Expat Private Premium:

Für Deutsche im Ausland

Für ausländische Gäste

Expat Retired

Der Tarif Expat Retired ist ein Krankenversicherungstarif für das Ausland bzw. ein internationaler Krankenversicherungstarif mit einem weltweiten Geltungsbereich. Der Versicherer ist die Würzburger Versicherungs-AG in Kooperation mit dem BDAE (Bund der Auslands Erwerbstätigen e.V.). Im Tarif Expat Retired können sich sowohl deutsche Staatsangehörige, als auch ausländische Staatsangehörige versichern, deren Hauptlebensmittelpunkt im Ausland ist. Der Tarif Expat Retired bietet auch Versicherungsschutz im entsprechenden Heimatland bis zu 3 Monaten pro Versicherungsjahr. Weitere Informationen zum Tarif Expat Retired

Expatries

Als Expatries bezeichnet man Personen, die im Ausland tätig sind. Der Begriff Expatries kommt aus der englischen Sprache. Bei Expatries handelt es sich um Personen, die längerfristig im Ausland sind. Für Expatries werden für den Auslandsaufenthalt spezielle Auslandskrankenversicherungen angeboten. Expatries können sich selbst krankenversichern oder werden über ihren Arbeitgeber krankenversichert. Informationen über Beiträge, Bedingungen, Leistungen und Vergleiche zur Auslandskrankenversicherung für Expatries:

Für Auslandsaufenthalte 1 bis 5 Jahre

Für Auslandsaufenthalte 1 Jahr bis unbegrenzt

Mawista Reisecare

Der Tarif Reisecare oder auch Mawista Reisecare genannt, ist eine Auslandkrankenversicherung für die Dauer von mindestens 10 Tagen bis maximal 365 Tagen. In diesem Tarif können sich Personen versichern, die vorübergehend ins Ausland reisen. Es können sich hierbei sowohl deutsche Personen im Ausland, wie auch ausländische Staatangehörige als Gäste in Deutschland oder im Ausland versichern. Nicht versichern können sich Personen, die älter als 80 Jahre sind, wie auch Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben oder sich regelmäßig länger als drei Monate dort aufhalten.

Das besondere an diesem Tarif ist, dass der Abschluss in diesem Tarif auch noch nach Reiseantritt erfolgen kann. Somit ist der Abschluss auch noch während des Aufenthaltes im Ausland möglich. Es kann z. B. vorkommen, dass Sie sich bereits im Ausland aufhalten, und Ihre Reise verlängern möchten, obwohl Ihre bestehende Auslandskrankenversicherung ausläuft oder bereits ausgelaufen ist. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich mit dem Tarif Reisecare zu versichern. Auf Wunsch kann sogar gegen eine Mehrprämie auch noch eine Unfall-, und Haftpflichtversicherung dazu gebucht werden. Alle ausführlichen Informationen und Online-Anträge mit Abschlussmöglichkeiten finden Sie unter Reisecare

Mawista Student

Mawista Student sind Auslandskrankenversicherungstarife speziell für den Studenten, Sprachschüler, Praktikanten, Gastwissenschaftler. Auch Work and Travel Teilnehmer haben mit Mawista Student die Möglichkeit, sich zu versichern. Mawista Student bietet drei Tarifstufen mit unterschiedlichem Versicherungsschutz für den Auslandaufenthalt an. Sogar eine Unfallversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung können im Tarif Mawista Student mit abgeschlossen werden. Versicherungsschutz im Heimatland bis 6 Wochen bietet der Tarif Mawsta Student Comfort für deutsche Saatsangehörige im Ausland an. Der Versicherer beim Tarif Mawista Student ist die Elvia Reiseversicherung der Mondial Assistance International AG, mit Sitz in München. Der Abschuss von Mawista Student ist vor und auch während des Auslandsaufenthaltes möglich und gilt weltweit. Der Abschuss erfolgt per Online-Klick. Weitere Informationen zum Tarif  Mawista Student

Zurück nach Deutschland: Wo dann versichern?

WAS IST, WENN ICH ZURÜCK NACH DEUTSCHLAND KOMME?

 

Die meisten Personen kümmern sich in der Regel nur um den Versicherungsschutz im Ausland. Aber was ist, wenn Sie zwischenzeitlich für ein paar Wochen nach Deutschland zurück kommen oder ggfs. nach einem Unfall oder schwerer Erkrankung aus medizinischen Gründen nach Deutschland zurück transportiert werden?

Wer zahlt dann in Deutschland bzw. wo ist man dann in Deutschland versichert? Oft wird gerade bei längerfristigen Aufenthalten die bestehende Krankenversicherung oder Krankenkasse gekündigt. 

Beispiel: Peter S. lebte für drei Jahre für eine Ausbildung in Australien und hat seinen Versicherungsschutz für das Ausland optimal ausgewählt. 

Kurz vor der Rückkehr passierte ihm ein schwerer Unfall mit Folgebehandlung und vorübergehender Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit. Die Behandlung war im Ausland noch nicht abgeschlossen sondern musste im Heimatland fortgesetzt werden.

Nun stellte sich die Frage, wer versichert ihn in Deutschland?

Lösungsmöglichkeiten:

Zum 01.04.2007 ist das Gesundheitsreformgesetz in Kraft getreten. Dort ist festgehalten, dass Personen, die schon einmal und zuletzt gesetzlich versichert gewesen sind, auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden müssen.

Personen, die zuletzt privat krankenversichert waren, müssen bei der privaten Krankenversicherung in den Basistarif aufgenommen werden.

Nun könnte man sagen, damit ist die Angelegenheit klar! Ich kündige meine jetzige Mitgliedschaft, da ich später ja wieder aufgenommen werde muss. 

Halt! Es gibt noch ein paar Punkte, die beachtet werden sollten:

 

Für gesetzlich Krankenversicherte:

1.) Sie bekommen auch eine Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung, da die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt.

Aber Achtung, in der Pflegeversicherung haben Sie ggf. eine Wartezeit. Diese kann bis zu zwei Jahre betragen. 

2.) Sie planen die Rückkehr ins Heimatland erst dann, wenn Sie Rentner werden und gerne zu diesem Zeitpunkt in die Krankenversicherung der Rentner (KVDR) eintreten möchten. In diese werden Sie unter Umständen dann aber nicht mehr aufgenommen, bzw. nur durch die Zahlung höherer Beiträge.

Unsere Empfehlung:

Ein persönliches Gespräch mit Ihrer jetzigen gesetzlichen Krankenkasse, um Fragen für Ihre persönliche Situation zu klären. Vielleicht besteht die Möglichkeit, Ihre jetzige Mitgliedschaft in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln, damit Sie die oben genannten Nachteile mit einem monatlichen Beitrag von ca. 35, -Euro bis 40, - Euro vermeiden können.

 

Für privat Krankenversicherte: 

Der Basistarif hat in der Regel nicht den Leistungsumfang wie Ihr jetziger Krankenversicherungsschutz. Zu dem werden Sie zwar auch wieder in der Pflegeversicherung versichert, aber hier können Wartezeiten von bis zu zwei Jahren entstehen. Daher sollten Sie in jedem Fall in einem persönlichen Gespräch und ggf. schriftlich mit Ihrer jetzigen Versicherung klären, was für Sie die beste Lösung ist!

Vielleicht ist ja die Lösung in Form einer Anwartschaft das Beste für Sie. Hierbei unterscheidet man zwischen einer großen und einer kleinen Anwartschaft.

Bei der kleinen Anwartschaft erhalten Sie die Möglichkeit, den alten Versicherungsschutz mit entsprechendem Leistungsumfang ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufleben zu lassen.

Bei der großen Anwartschaft haben Sie noch den Vorteil, dass die bis dahin gebildete Altersrückstellung bestehen bleibt und Sie auch weiterhin eine Altersrückstellung aufbauen. So eine Anwartschaft lohnt sich meistens dann, wenn der Auslandsaufenthalt nicht zu lange dauert und Sie schon lange in der privaten Krankenversicherung versichert sind und dabei entsprechende Altersrückstellungen aufgebaut haben. Hierbei gilt auch zu prüfen, ob eine Anwartschaft für die Pflegeversicherung möglich ist, um die Wartezeit zu vermeiden. Da es zu den Beiträgen und den jeweiligen Regelungen keine einheitlichen Verfahren gibt und jede Krankenversicherung dies für sich selbst entscheidet, ist ein Beratungsgespräch empfehlenswert.

 

Für Auslandskrankenversicherte:

Sie bleiben weiterhin bei Ihrem jetzigen Versicherer versichert.

Dann gilt folgendes zu prüfen:

1.) Bietet der Versicherer mir die Möglichkeit den Vertrag im Heimatland fortzuführen?

2.) Gibt es gesetzliche Regelungen, die etwas anderes vorsehen, z. B. eine Versicherungspflicht?

Alternativ gibt es aber auch spezielle Krankenversicherungen, die Sie sowohl im Ausland versichern und auch noch ein bis drei Monate Versicherungsschutz in Deutschland gewähren.

Darüber hinaus garantieren aber nur einige wenige Versicherungen die Übernahme in die Normaltarife einer privaten Krankenversicherung in Deutschland. Dabei ist darauf zu achten, dass die Übernahme garantiert ist und dass keine Ausschlüsse oder Risikozuschläge erhoben werden dürfen.