Reiseversicherung für Gäste bis 365 Tage

Reisekrankenversicherung fuer Touristen, Besucher, Visum

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 Tarif Travel Secure Incoming

Beitrag pro Person und Tag für die
Auslandskrankenversicherung

 

0 bis 64 Jahre

1,60 €

65 bis 74 Jahre 

4,50 €

ab 75 Jahre

6,50 €

Beitrag pro Person und Tag für die
Haftpflicht- und Unfallversicherung
 
0 bis 74 Jahre

0,35 €

   
   Jetzt abschließen
   
Wichtige Informationen  
Maximale Versicherungsdauer  365 Tage
Mindest Versicherungsdauer 10 Tage
Welche Reisen sind versichert? Nur Privatreisen
Wann muss der Abschluss erfolgen?

Vor Reiseantritt.

Für Reisen nach Deutschland können Sie den Vertrag

auch bis 10 Tage nach Einreise noch abschließen.

Sie sind schon länger in Deutschland?

Dann klicken Sie hier zu Alternativen.

Voraussetzung für Schengen-Visum erfüllt

Einreisedatum steht noch nicht fest,
aber Sie brauchen aber den Nachwies

einer Krankenversicherung.

Stellen Sie einfach den Antrag mit Beginn

des voraussichtlichen Einreisedatums.

Sollte die Einreise früher oder später erfolgen,

dann teilen Sie dies dem Versicherer einfach mit.

Stornierung

Kostenlos bei Nachweis der Visumablehnung des Gastes

Kündigung, bei Vorzeitiger Rückreise

Das ist möglich.

Einfach eine Kündigungsschreiben an den Versicherer

und einen Nachweis (z.B. Flugticket) beifügen

das die Person ausgereist ist.

Die zu viel gezahlten Beiträge werden dann erstattet.

   

Leistungen

 
Ärztliche Behandlung 100 %

schmerzstillende Zahnbehandlung und

Reparatur von vorhandenem Zahnersatz

100 %

stationäre Behandlung im Krankenhaus
(einschließlich unaufschiebbarer Operation)

in der allgemeinen Pflegeklasse

100 %
Schwangerschaft und Entbindung

Keine Leistung.

Ausser bei Beschwerden

Rücktransport mitversichert
Selbstbehalt 0 €
Privathaftpflicht-, Unfallversicherung

können zusätzlich mitversichert werden

   
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Versicherungsbedingungen

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AVB Incoming AR 365.pdf
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Allgemeine Einschränkungen der Leistungspflicht!

Kein Versicherungsschutz besteht in der Reisekrankenversicherung für*:

  • Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für die Reise sind;
  • Heilbehandlungen, und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt waren oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
  • Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien deren Kostenaufwand übersteigen;
  • Massagen- und Wellness-Behandlung sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln;

 

* Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen.