Versicherungsmaklervertrag

1.     Der Versicherungsmaklervertrag

1.1      Abschluss des Versicherungsmaklervertrags

Zwischen der A + E GmbH, Domstr. 9a, D-53859 Niederkassel,

(nachfolgend: A + E GmbH)

und jedem Kunden, der in Kenntnis von und mit Einwilligung zu den folgenden Vertragsbedingungen einen von der A + E GmbH oder vom Versicherer vorgefertigten und inhaltlich unveränderten Antrag / Deckungsauftrag an die A + E GmbH versendet oder über deren Internetseiten an die A + E GmbH richtet,

(nachfolgend: Vertragspartner)

kommt unmittelbar ab Zugang des Antrags / Deckungsauftrags bei der A + E GmbH ein Einzelversicherungsmaklervertrag mit folgendem Inhalt zustande:

1.2      Rechte und Pflichten der A + E GmbH

Die A + E GmbH ist für die Dauer des Einzelversicherungsmaklervertrages berechtigt und verpflichtet, die beantragten Versicherungen - und zwar ausschließlich diese - als Versicherungsmakler des Vertragspartners zu betreuen und zu verwalten. Laufende Verträge werden auf Deckungsumfang und Preiswürdigkeit überprüft. Gegebenenfalls wird ein Vorschlag zu einer Anpassung unterbreitet. Ist ein Versicherungsvertrag umzudecken oder zu kündigen, wird der Vertragspartner davon informiert. Die A + E GmbH wird bei der Erfassung, Meldung und Abwicklung von Versicherungs- / Schadenfällen mitwirken.

 

1.3      Grundsätzliche Kostenfreiheit

Soweit nichts anderes vereinbart ist, entstehen durch diesen Einzelversicherungsmaklervertrag keine zusätzlichen Kosten für den Vertragspartner.

Eine Leistungsvergütung erhält die A + E GmbH von den Versicherern.

 

1.4      Sorgfalt und Haftung, Anwendung des deutschen Rechts

Der A + E GmbH obliegt als Versicherungsmakler sorgfältige Kaufmannstätigkeit.

Für den Abschluss und die Durchführung des zu vermittelnden Versicherungsvertrags mit dem Vertragspartner sind ausschließlich die Bedingungen, Beiträge und Tarifbeschreibungen der Versicherungsgesellschaften gültig.

Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei den von der A + E GmbH angebotenen Versicherungsvergleichen nicht alle Versicherungsgesellschaften und Angebote weltweit berücksichtigt wurden.

Die A + E GmbH haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden, je Fall bis zu einer Summe von € 1.500.000, wofür eine Berufshaftpflichtversicherung besteht. Die Vertragsparteien dieses Einzelversicherungsmaklervertrages vereinbaren ausdrücklich, dass für sämtliche Ansprüche des Vertragspartners aus dem Einzelversicherungsmaklervertrag gegen die A + E GmbH ausschließlich deutsches Recht anzuwenden ist.

 

1.5      Anzeigepflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche risikorelevanten Änderungen, die seine Person oder seine Lebenssituation oder ein Risiko der
A + E GmbH betreffen, unverzüglich und in schriftlicher Form der A + E GmbH mitzuteilen. Dies gilt auch für Änderungen seiner Adresse, Telefonnummern, Faxnummer oder Mailadresse. Verletzt der Vertragspartner seine Pflichten und entsteht Ihm daraus ein Nachteil oder Schaden, so übernimmt die A + E GmbH dafür keinerlei Haftung.

 

1.6      Datenschutz

Die A + E GmbH speichert die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Einzelversicherungsmaklervertrag erforderlichen Daten des Vertragspartners unter Beachtung der deutschen datenschuztrechtlichen Vorschriften. 

2.     Kündigungsfristen

Der Einzelversicherungsmaklervertrag zwischen der A + E GmbH und dem Vertragspartner kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist oder Angabe eines Grundes beendet werden. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. 

Wird von dem Vertragspartner ein anderer Versicherungsmakler beauftragt oder werden an bestehenden Versicherungsverträgen vom Vertragspartner selbst Änderungen durchgeführt, muss die A + E GmbH darüber informiert werden. Kündigt der Vertragspartner oder die Versicherungsgesellschaft den durch die A + E GmbH vermittelten / betreuten Versicherungsvertrag, endet der Einzelversicherungsmaklervertrag mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Bei Kündigungen von Versicherungsverträgen sind die Fristen der jeweiligen Versicherungspolicen einzuhalten. 

3.     Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der A + E GmbH liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die A + E GmbH von den Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die A + E GmbH erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten / verknüpften Seiten hat die A + E GmbH keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert die
A + E GmbH sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten / verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. 

4.     Schlussbestimmungen

Die A + E GmbH ist ständig um Richtigkeit und Aktualisierung der Unterlagen und Informationen bemüht, kann dafür aber keine Gewähr oder Haftung übernehmen. Es gelten alleine die Bedingungen, Tarifbeschreibung und Unterlagen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien dieses Vertrags unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für den Fall, dass der Vertragspartner Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird als Gerichtsstand Köln vereinbart. Durch die Beauftragung der A + E GmbH bestätigt der Vertragspartner die Vereinbarung der Gerichtsstandsklausel.

Sollte eine Bestimmung dieses Einzelversicherungsmaklervertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Die Vertragspartner sind in diesem Falle verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt, soweit der Vertrag lückenhaft sein sollte. 

Stand: 31.03.2010

Datenschutz

Informationspflicht (EU Vermittlerrichtlinien)

A + E GmbH
Versicherungsmakler 

Büro:
Domstr. 9a
53859 Niederkassel 

Tel.: ++49 (0) 228 33 88 77 0


Geschäftsführer: Hans Walter Schäfer (V.i.S.d. § 55 RStV) 

Amtsgericht Siegburg: HRB 3253 

Sitz der GmbH:
Domstr. 9a
53859 Niederkassel 

Die Eintragung im Register besteht als: zugelassener Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung mit der Registernummer:
D-L60M-QJSMD-38 

Registerstelle

IHK Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg 
Bonner Talweg 17
53113 Bonn 

Überprüfbar unter: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHT) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin www.vermittlerregister.info 

Schlichtungsstelle

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin 

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13
10117 Berlin 

Beteiligungen

Unser Unternehmen besitzt weder eine direkte noch eine indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.

Es besteht keine Beteiligung eines Versicherungsunternehmens von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unserer Firma.