Wer gesetzlich versichert ist und im Ausland Urlaub macht, der sollte seine Krankenversicherungskarte nicht vergessen. Die sogenannte "Europäische Krankenversicherungskarte" (European Health Insurance Card, kurz EHIC) ist eine Chipkarte und wird kostenlos von der jeweiligen Krankenkasse ausgestellt. Sie liefert den Nachweis dafür, dass man als gesetzlich …
...Versicherter den Anspruch hat, medizinische Leistungen zu erhalten.
Die Krankenversicherungskarte gilt in über 30 Ländern. Basis hierfür ist ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land. Die Krankenversicherungskarte gibt es mittlerweile auch als App fürs eigene Smartphone. Eine Download Möglichkeit in der jeweiligen Landessprache gibt es auf dieser Seite der Europäischen Union.
Doch bei dem Sozialversicherungsabkommen steckt der Teufel im Detail. Längst nicht jede Leistung wird auch übernommen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur die Leistungen, die im jeweiligen Land üblich sind. In der Schweiz -um ein Beispiel zu nennen- gehören zahnärztliche Behandlungen in der Regel nicht zu den Leistungen nach schweizerischem Recht. Entsprechende Kosten bekommt man als Urlauber also nicht erstattet.
Wer sich informieren möchte, welche Leistungen im Ausland übernommen werden, der sollte sich das entsprechende Merkblatt bei der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherungsstelle Ausland (DVKA) www.dvka.de . Der Verband berät Versicherte und Krankenkassen in versicherungsrechtlichen Fragen.
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