Auslandskrankenversicherung bis 5 Jahre

Krankenversicherung für Sprachschueler, Praktikanten, Work Travel,Studenten

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Höhe der monatlichen Beiträge pro Person mit Selbstbehalt    
Tarif Protrip Protrip
Ohne USA und Kanada mit Selbstbehalt  ohne Selbstbehalt
bis 29 Jahre  28,90 € 34,10 €
Ab den 19 Monat  48,90 €   54,10 €
ab 30 Jahre bis 69 Jahre  67,90 € 74,10 €
Ab dem 19 Monat  117,90 € 124,10 €
Mit USA und Kanada  mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt
bis 29 Jahre 58,90 €  66,10 €
Ab den 19 Monat 78,90 €  86,10 €
ab 30 Jahre bis 69 Jahre 137,90 €  144,10 €
Ab dem 19 Monat  187,90 €  194,10 €
Selbstbehalt je Versicherungsfall   50 € 0 €
Unfall- und Privathaftpflichtversicherung  4,50 € 4,50 €
   
  zum Antrag 
   
Wichtige Informationen  
Versicherbarer Personenkreis

Studenten,

Sprachschüler,

digital Nomaden,

Langzeiturlauber,

Work and Travel

Praktikanten,

und nicht entsandte Arbeitnehmer

Maximal Dauer 60 Monate
Minimal Dauer 1 Monat
Kündigung, bei vorzeitiger Rückkehr  zum Monatsende
Wann muss der Abschluss erfolgen? vor Beginn der Auslandsreise 
   
Leistungen  
Ambulante und
zahnärztliche Heilbehandlung
 
Ärztliche Behandlung 100 %
Arznei- und Verbandmittel 100 %
schmerzstillende Zahnbehandlung sowie einfache
Reparaturen von Zahnersatz
 100 %
Unfallbedingter Zahnersatz   80 % bis 2.500 €
Stationäre Heilbehandlung   
Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen  100 %
Behandlungen in Deutschland allgemeine Krankenhaus-,
und belegärztliche Leistungen 
  
Sonstige Leistungen    
Medizinisch sinnvoller Rücktransport  100 %
Schwangerschaft, Entbindung  nicht versichert

Versicherungsschutz in Deutschland (Heimatland)

(siehe Versicherungsbedingungen)

 bis 4 Wochen
Unfall- und
Privathaftpflichtversicherung
 ja, Zusatzbaustein
    
   zum Antrag
    

Versicherungsbedingungen

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Allgemeine Einschränkungen der Leistungspflicht!

Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten*?

Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für den Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich sind; 

Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor dem Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt waren oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste; 

jede Art von Vorsorgeuntersuchungen oder Kontrolluntersuchungen oder Impfungen sowie Nähr- und Stärkungsmittel; 

 

Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten; 

 

 

*Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.