Auslandskrankenversicherung für Gäste in Deutschland bis 5 Jahre

Reisekrankenversicherung bis 365 Tage

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Beitrag pro Monat und Person

 Tarif

Provisit Germany

Expat Private

Abschluss vor oder bis einen Monat nach Einreise

 

Versicherungsnehmer 161,00 €

Familienangehörige 217,00 €

von 0 bis 66 Jahre

bis 29 Jahre 1 bis 12 Monat

ab 13 Monate

38,50 €

58,50 € 

bis 69 Jahre 1 bis 12 Monat

ab 13 Monat

64,00 €

111,00 €

Abschluss innerhalb von einem Jahr nach Einreise  

bis 29 Jahre

54,00 €

bis 69 Jahre

85,00  €

     
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Wichtige Informationen    
Versicherbarer Personenkreis Personen aus dem Ausland bis 69 Jahre Ausländische Personden bis 66 Jahre 
Geltungsbereich Deutschland und EU Weltweite, ausser: Heimatland,  
USA, Kanada und die Schweiz 
Vertragsdauer 1 bis 24 Monate 1 bis 60 Monate
Vorerkrankungen

Sind ausgeschlossen (siehe Bedingungen)

Sind ausgeschlossen (siehe Bedingungen)

 

Kündigungsfristen

Taggenau, nach einem Monat

Einen Monat zum Ende des Folgemonats

Wann muss der Abschluss erfolgen?

Vor Einreise oder bis zum einem Jahr
nach Einreise

Jeder Zeit,

vor Einreise oder

auch nach Einreise 

Voraussetzung für Schengen-Visum erfüllt erfüllt 
Haftpflicht- und Unfallversicherung  Mitversichert! Nein

 

Fortführung im Heimatland

Nicht möglich!

Nicht möglich!  

     
     

Leistungen

   
Ärztliche Behandlung 100%  100 %

schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnersatz

100 % Schmerzstillende

Zahnbehandlungen.

Einfache Reparatur von 
Zahnersatz bis 200 € (Unfallbedingt
bis 2.000 €) während
der Versicherungsdauer. 

100 % schmerzstillende

Zahnbehandlung.
Zahnersatz bis 80% mit
Höchstsummen und
8 Monaten Wartezeit
(siehe Bedingungen)

stationäre Behandlung im Krankenhaus
einschließlich Operation
100% 100 % 
Schwangerschaft und Entbindung mitversichert mitversichert,
nach einer Wartezeit
von 8 Monaten  
 Selbstbeteiligung keine Keine 
Vorerkrankungen sind Ausgeschlossen
(siehe Bedingungen)
sind Ausgeschlossen
(siehe Bedingungen)
Privathaftpflicht- und Unfallversicherung

Mitversichert!

 Nein!

     
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Versicherungsbedingungen

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Allgemeine Einschränkungen der Leistungspflicht!

Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten?*
Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für die Reise sind;

Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Versicherungsbeginn, vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;

Massage- und Wellness-Behandlungen und Fango;

In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? Expeditionen und Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich herbeiführt;

 

* Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer. Die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen.