Auslandskrankenversicherung Langzeit

Auslandskrankenversicherung fuer Freiberufler, Expatriates, Arbeitnehmer

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Höhe der monatlichen Beiträge 

(zuzüglich Ratenzahlungszuschlägen)

 
Tarife

Private

(Neue Beiträge ab 1.7.2024)

Versicherungsnehmer
0 - 66 Jahre
161 €
(169 €)
Familienangehörige
0 - 66 Jahre

217 €

(228 €)

   
  zum Antrag 
   
Wichtige Informationen Private
Versicherbarer Personenkreis

Deutsche und ausländische Personen, die hauptsächlich im Ausland leben.
Höchstalter 66 Jahre.

Hinweis: Nicht versicherungsfähig sind Personen die dauern pflegebedürftig sind und Personen deren Teilhabe am allgemeinen Leben dauerhaft ausgeschlossen ist. (Bedingungen Teil I, § 1 Nr. 3)

Geltungsbereich 

Weltweit,

Für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Wohnsitz in den USA und Schweiz besteht keine Versicherungs Möglichkeit. Kanada auf Anfrage.

Hinweis: Benötigen Sie Versicherungsschutz in den USA?

Dann bietet sich der Tarif Protrip an. 

Heimatlanddeckung

Mit Heimatland Deutschland: bis zu 60 Tage an Stück.

Max. 120 Tage pro Versicherungsjahr.

Versicherungsdauer

Private: bis zu 5 Jahre, (Beim Private ist eine einmalige Verlängerung um weitere 5 Jahre mit Einwilligung des Versicherers möglich)

Gesundheitsfragen bei Antragstellung

Keine

Vorerkrankungen Sind ausgeschlossen. 
(siehe Bedingungen Teil I, § 6)
Kündigungsfrist Einen Monat zum Ende des Folgemonats
Vertragsabschluss Ist auch während des Auslandsaufenthaltes möglich
Fortführung im Heimatland Nicht möglich!
   
   
Leistungen  Private
Ambulante und
zahnärztliche Heilbehandlung
 
Ärztliche Behandlung 100 %
Medizinisch notwendige zahnärztliche
Behandlungen in einfacher Ausfertigung
 100 %
Zahnersatz
(Wartezeit 8 Monate)
80 % mit Höchstsummen
Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen nach in dt. gesetzl. Programmen
Schwangerschaft und Geburt
(nach 8 Monaten Wartezeit)
mitversichert
Stationäre Heilbehandlung  
Krankenhausbehandlung und Unterbringung  privatärztliche Versorgung (Chefarzt) im 2 Bettzimmer
   
  zum Antrag
   

Versicherungsbedingungen

Teil I und II

Download
Tarif
Private 7.2023.pdf
Adobe Acrobat Dokument 3.9 MB


Allgemeine Einschränkungen der Leistungspflicht!

Hinweis:

Keine Leistungspflicht besteht für:

  • die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden und bekannten Krankheiten und Beschwerden
    und deren Folgen
  • Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn
    behandelt worden sind
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlungen
  • eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung
  • Behandlung geistiger und seelischer Störungen sowie für Hypnose und Psychoanalyse
  • Behandlungen, wegen solcher Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie wegen Folgen von Unfällen, die durch berufsmäßige Teilnahme an sportlich veranstalteten Wettkämpfen und deren Vorbereitung entstanden sind
  • Schäden durch aktive Teilnahme an Streik, Krieg, inneren Unruhen

Dies ist eine unvollständige und beispielhafte Auflistung! 

Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Bedingungen, Beiträge und Tarifbeschreibungen der Versicherungsgesellschaften.