Die Vollmacht

Wer darf entscheiden, wenn ich es nicht mehr kann?

 

Sie sind im Ausland und haben einen schweren Unfall oder Erkranken plötzlich schwer und sind nicht mehr ansprechbar. Wer darf nun für Sie entscheiden? Dem Rücktransport oder einer Operation zustimmen? Viele Menschen haben den Irrglauben, dass der Ehepartner, oder die Eltern automatisch in so einer Situation entscheiden dürfen. Doch dies stimmt nicht.

Wer dann entscheiden darf und warum eine Vollmacht so wichtig ist, erfahren Sie im Video:


Zu meinem Buch "Wenn Tränen trocknen"

Zur Rechtsanwaltskanzlei Lutz Arnold (Onlineanträge zur Vorsorgevollmacht)


Alle Informationen aus dem Video, für Sie in schriftlicher Form (Videotext):

 

Ich habe einen Unfall im Ausland und bin nicht mehr ansprechbar, weil ich, unter Umständen, im Koma liege. Bekommen dann meine Angehörigen, Partner/Partnerin Auskunft über meinen Gesundheitszustand? Oder es muss einer Operation zugestimmt werden, sprich einem medizinischen Eingriff. Dürfen die das? Darüber sprechen wir jetzt in diesem Video. 

Vor ein paar Wochen hatte ich ein Gespräch mit Papa. Papa rief an, weil die Tochter, 22, geht für mehrere Monate nach Südamerika studieren. Und Papa macht sich natürlich große Sorgen um die Tochter und fragt genau nach, welche Leistungen alle in der Auslandskrankenversicherung enthalten sind. Zum Schluss fragt er nach, ob auch ein Krankenrücktransport enthalten ist. Ja, sage ich, das ist er. „Aber erlauben Sie mir doch mal eine Frage: Wenn Ihrer Tochter im Ausland was passiert und sie ist nicht mehr ansprechbar. Bekommen Sie dann Auskunft über den Gesundheitszustand Ihrer Tochter? Oder dürfen Sie einen Rücktransport beantragen, oder dem zustimmen?“. Und da schreit er natürlich direkt ins Telefon: „Ja, ich bin doch der Vater!“. Ja, das ist leider ein Irrglaube, den viele hier in Deutschland haben. Denn selbst bei Ehepaaren, die schon 20 Jahre miteinander verheiratet sind, kann der eine Partner nicht unbedingt für den anderen entscheiden, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Ja macht denn jetzt eine Vollmacht Sinn? Leider habe ich vor Kurzem einen Fall bei einem Kollegen miterleben müssen. Person ist schon seit mehreren Jahren im Ausland, erleidet einen Schlaganfall, liegt danach im Koma und sollte zurück nach Deutschland transportiert werden. Und in Deutschland muss bei der gesetzlichen Krankenkasse wieder ein Aufnahmeantrag gestellt werden. Dazu war die Person aber nicht in der Lage und keiner durfte es dann für ihn machen. Es ist dann soweit gegangen, dass von Gericht ein gesetzlicher Betreuer gestellt wurde und der dann bei der gesetzlichen Krankenkasse den Aufnahmeantrag gestellt hat. Unter Umständen ist das dann eine Person, die man nicht kennt oder von der man vorher noch nichts gehört hat. Dabei ist natürlich auch wertvolle Zeit verloren gegangen. Wie das natürlich in dem Land ist, in das Sie reisen, das weiß ich nicht. Eins kann ich Ihnen aber garantieren: Es wird sehr unterschiedlich sein. Aber mit einer Vollmacht, oder Vorsorgevollmacht, wie sie auch oft genannt wird, habe ich im Vorfeld alles Mögliche gemacht. Ob sie natürlich dann in dem jeweiligen Land anerkannt wird, das hängt dann von den Regelungen im Land ab.

Unabhängig von der Auslandsreise sollte jeder, der in Deutschland wohnt und über 18 Jahre alt ist, eine Vorsorgevollmacht haben, damit im Fall der Fälle, wenn er nicht mehr ansprechbar ist, nicht eine fremde Person, sprich ein vom Gericht eingesetzter gesetzlicher Betreuer entscheidet, sondern eine Person seines Vertrauens. Ja, wo bekomme ich jetzt eigentlich Hilfe her, um eine solche Vollmacht auszustellen. Da haben wir das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Bei denen gibt es die hervorragende Broschüre „Betreuungsrecht“, wo sehr informell über das Thema Vorsorgevollmacht informiert wird. Dann ist das natürlich auch ein Thema für die Juristen. Wenden Sie sich dazu auch an Ihren Rechtsanwalt oder Notar Ihres Vertrauens. Unter diesem Video habe ich Ihnen den Link gesetzt, zur Rechtsanwaltskanzlei Lutz Arnold. Die sind darauf spezialisiert und bieten an, online Ihre Vorsorgevollmacht zu erstellen, auf dem Briefpapier der Rechtsanwaltskanzlei.

In meinem Leben musste ich oft erleben, dass gerade in Notfallsituationen bei den Hinterbliebenen Chaos und Verzweiflung herrschte, wenn nichts im Vorfeld geregelt war. Aus diesem Grund habe ich mich im Jahr 2014 dem Thema Notfallplanung gewidmet und mein Buch „Wenn Tränen trocknen“ geschrieben. Es ist ein praktischer Ratgeber zum Erstellen Ihres eigenen Notfallplans, mit vielen Formularen und natürlich auch Informationen zum Thema Vollmacht darin. 

Fazit: Jeder in Deutschland sollte seinen Notfallplan erstellen und für den Notfall vorbereitet sein. Und besonders dann, wenn es auch noch ins Ausland geht. 

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