Die EU Krankenkarte

Reicht sie aus? Oder brauche ich auch innerhalb Europas eine Auslandskrankenversicherung?

 

 

Menschen, die in Deutschland über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind, denen ist es bestimmt schon einmal aufgefallen. Auf der Rückseite des Versicherungskärtchens der Krankenkasse ist die sogenannte "EU-Krankenkarte".

Doch was beutetet das überhaupt? Bin ich innerhalb der EU damit krankenversichert? Was deckt diese Versicherung ab? Und brauche ich dann überhaupt noch zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung?

 

 

Im Video erfahren Sie wissenswertes rund um das Thema EU-Krankenkarte:



Die wichtigsten Informationen zur EU-Krankenkarte erhalten Sie hier: 

 


Alle Informationen aus dem Video in schriftlicher Form (Videotext):

 

Ich bin gesetzlich versichert. Und auf der Karte meiner Krankenkasse ist auf der Rückseite die EU Krankenkarte. Brauche ich denn jetzt überhaupt noch eine Auslandskrankenversicherung, wenn ich innerhalb Europas reise? Das erfahren Sie hier im Video. 

 Eine Frage war: Ich bin gesetzlich versichert und habe damit eine EU Krankenkarte, welche immer auf der Rückseite der Krankenkassenkarte ist. Zahlt diese dann auch für Leistungen im Ausland? Das klären wir jetzt mal. Der konkrete Fall war eine Dame, die nach Spanien reist. Was wird denn dann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen? Erstens, mit dem Reiseland muss ein Sozialversicherungsabkommen bestehen. Das ist innerhalb Europas meistens der Fall. Zweitens, es wird meistens das gezahlt, was landesüblich ist. So kann man es im groben sagen. Also was würde, im vorliegenden Falle eine spanische, gesetzliche Krankenkasse zahlen? Zahlt diese beispielsweise keine Medikamente, würde meine gesetzliche Krankenkasse diese dort auch nicht zahlen, wenn ich sie benötige. Wo man dazu weitere Info bekommt, das erzähle ich Ihnen später. 

Ein weiterer Punkt ist der Krankenrücktransport. Ich werde im Ausland krank und soll zurück nach Hause transportiert werden. Das ist bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt. 

Oder Sie gehen zu einem privaten Leistungserbringen, also zu einem Arzt, der nur privat abrechnet. Dann wird oftmals gar nichts erstattet, oder nur teilweise.

Diese Sachen können Sie alle gut nachlesen. Und zwar auf der Website der deutschen Verbindungsstelle Krankenkasse Ausland, abgekürzt www.dvka.de. Der Link steht auch nochmal unter dem Video. Auf dieser Seite gibt es Merkblätter zu den verschiedenen Ländern. Die können Sie sich dort gerne anschauen und dort finden Sie beispielsweise, was an Zuzahlungen zu leisten ist und so weiter. 

Fazit: Auch mit einer EU-Krankenkarte empfiehlt es sich immer eine Auslandsreisekrankenversicherung oder eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, wenn Sie ins Ausland reisen. Da ist auch die Empfehlung in den Merkblättern des DVKA. 

Nun gibt es ja auch noch Leute, die sind in Deutschland komplett privat versichert. Lohnt sich für diese eigentlich auch noch eine Auslandskrankenversicherung? Bleiben wir auch hier bei dem Beispiel Krankenrücktransport. Oftmals ist dieser nicht in den Leistungen der Privaten Vollversicherung enthalten. Dafür wäre eine Auslandskrankenversicherung wichtig. Oder Sie haben eine Selbstbeteiligung vereinbart. Dann wäre es natürlich besser, dass wenn Sie im Ausland krank werden und eine Arztrechnung haben, diese bei der Auslandskrankenversicherung einzureichen, weil bei der Privatversicherung die Selbstbeteiligung berücksichtigt würde und Sie müssten dann selber zahlen.  Fazit: Es lässt sich eigentlich sagen, dass sich eine Auslandskrankenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich versichert, sich zusätzlich immer lohnt. Und machen wir uns nichts vor, so eine Jahrespolice kostet für eine Einzelperson zwischen 10 und 20€ pro Jahr, für die Familie ist sie etwas teurer. Aber damit sind die Sachen geklärt, versichert und abgedeckt. 

 

 

Kommentare: 0