Kein Wohnsitz in Deutschland

Kann ich trotzdem eine Auslandskrankenversicherung abschließen?

 

 

 

Die oben gestellt Frage stammt von Peter. Peter lebt seit einigen Jahren in Dubai und braucht nun eine neue Auslandskrankenversicherung, da seine bisherige ausläuft. Das Problem ist: Bei allen Angeboten, die Peter bisher gefunden hat, ist Voraussetzung zum Abschluss der Auslandskrankenversicherung der Wohnsitz in Deutschland. Diesen hat Peter bereits vor Jahren aus steuerlichen Gründen abgemeldet. Gibt es eine Lösung für ihn?  

 

Im Video erfahren Sie wissenswertes rund um das Thema Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz in Deutschland: 


Ein Blick in die Bedingungen:

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Wohnsitz in Deutschland als Voraussetzung
Diese Bedingung ist in Peters Fall ein Problem
Bedingungen Hanse Merkur.pdf
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Die Lösung
Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz in Deutschland
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Angebote zu langfristigen Auslandskrankenversicherung:  


Alle Informationen aus dem Video in schriftlicher Form (Videotext):

 

 

Peter lebt schon seit einigen Jahren in Dubai und brauch jetzt nochmal eine Auslandskrankenversicherung für die nächsten drei Jahre. Problem ist, Peter hat seinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet, schon vor Jahren. Und jetzt hat er mehrere Angebote gefunden, er sagt aber, dass immer Voraussetzung ist, dass ein Wohnsitz in Deutschland besteht. Gibt es für Peter dennoch ein eine Lösung? Das erklären wir jetzt hier im Video. Wie gesagt, Peter hat mir eine Mail geschrieben, Er lebt seit mehreren Jahren in Dubai und hat damals seinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet, weil er sagt, Dubai ist ein Steuerparadies im Verhältnis zu Deutschland. Also dann macht das ja auch entsprechenden Sinn. Er ist damals mit einer deutschen Firma nach Dubai runtergegangen und hat sich mittlerweile selbstständig gemacht und muss somit natürlich für seine Krankenversicherung entsprechend selber aufkommen. Wie gesagt: Kein Wohnsitz mehr in Deutschland. Und schauen wir uns einfach mal die Versicherungsbedingungen für die Langzeitauslandskrankenversicheurng an, ich habe mir hier mal die Hanse Merkur vorgenommen, und zwar den Tarif RKL (Reisekrankenlangzeit). Und da steht unter Paragraph 1: „Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (75. Geburtstag).“ Also geht das nicht, er hat keinen Wohnsitz in Deutschland. Wo ist die Lösung für Peter? Ja, vielleicht kommt er einfach mal zurückgeflogen nach Deutschland, meldet hier seinen Wohnsitz an und fliegt wieder nach Dubai runter. Okay, verstanden, diese Lösung ist nicht sehr prickelnd, das weiß ich auch. Außerdem hätte das ganze natürlich steuerliche Auswirkungen. Eine andere Variante ist, einen Versicherer zu suchen, der keinen Wohnsitz in Deutschland verlangt. Gibt es den? Ja, den gibt es, ich habe ihn gefunden. Und zwar möchte ich mal kurz vorlesen: „Die versicherte Person hat für vorübergehende Aufenthalte außerhalb der Länder, in denen sie einen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat, weltweiten Versicherungsschutz unter Beachtung von VB Teil I, § 1, Abs. 4 und 5 sowie VB Teil II, Punkt 14.“ Man muss dann noch ein bisschen weiterlesen: „Die Prüfung, ob die Versicherung den gesetzlichen oder lokalen Bestimmungen des Aufenthalts- oder Wohnsitz- landes genügt, obliegt den versicherten Personen.“. Beispielsweise: Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, und sagen, ich lebe ja in Deutschland, wenn das aber mit Wohnsitz in Deutschland möglich ist, könnte ich mich j als Deutscher in Deutschland über eine Auslandskrankenversicherung versichern. Nein, das geht hier nicht, weil da steht hinten in den Bedingungen drin: Bleibt eine Person auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland, ist er nicht versicherungsfähig, weil er hier den Bestimmungen des Reiselandes, in diesem Falle Deutschlands, widersprechen würde. Aber für den Peter, für Dubai, ist das natürlich eine Lösung.