Sie sind längerfristig, also mehrere Jahre, im Ausland. Ihre Krankenversicherung und Ihren Wohnsitz haben Sie in Deutschland abgemeldet. Versichert sind Sie über eine Auslandskrankenversicherung. Nun erleiden Sie im Ausland einen schweren Unfall und die Auslandskrankenversicherung veranlasst einen Rücktransport nach Deutschland. Dieser wird auch vollständig von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Doch sobald Sie in Deutschland ankommen, stellt sich die Frage: "Wer bezahlt die Behandlungskosten in Deutschland?".
Im Video erfahren Sie, wie Sie einer solchen Situation, ohne Versicherungsschutz, vorbeugen:
Ich bin mehrere Jahre im Ausland, meine gesetzliche Krankenkasse habe ich gekündigt, sowie meinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet. Und nun habe ich einen Unfall, oder werde krank und werde zurück nach Deutschland transportiert. Und dann stellt sich die Frage: Wer zahlt denn jetzt hier in Deutschland? Oder, wo bin ich denn hier in Deutschland versichert? Das klären wir jetzt hier im Video.
Dies betrifft hier heute Leute, die für längere Zeit ins Ausland gehen, ich spreche hierbei von mehreren Jahren in der Regel. Ich hatte ein Gespräch mit einer Dame, 37, sie sagt: „Ich gehe nach Asien, habe meine gesetzliche Krankenkasse gekündigt, weil die zahlen da sowieso nicht und habe meinen Wohnsitz abgemeldet.“. Und wir sprechen so über die Krankenversicherung und sie fragt, ob sie denn auch nach Deutschland zurück transportiert wird, wenn es medizinisch notwendig ist. Und ich sage:“ Ja, aber lassen Sie mich auch mal eine Frage stellen: Der Spezialflieger landet in Deutschland auf dem Flughafen, der Arzt schiebt Sie raus, das Team vom Krankenhaus kommt und sagt „alles klar, wir übernehmen, aber wo ist die Person krankenversichert, also wer bezahlt jetzt?““. Lösung? Zum ersten April 2007 trat das Gesundheitsreformgesetz in Kraft. Darin ist geregelt, dass Personen, die schon einmal in Deutschland versichert waren, egal, ob gesetzlich, oder privat, wenn ihre Versicherung gekündigt wurde und sie, wie in diesem Fall wieder zurückkommen, wieder bei der Kasse aufgenommen werden, bei der sie vorher versichert waren. Also war ich gesetzlich versichert, wende ich mich an meine gesetzliche Krankenkasse. War ich privat versichert, muss mich die private Kasse wieder aufnehmen und zwar im sogenannten Basistarif. Dann könnte man jetzt natürlich sagen, dass dann alles wunderbar ist, da alles geregelt ist. Das ist aber nicht ganz so. Da gibt es nämlich zum Beispiel die Pflegeversicherung. Weil die Pflegeversicherung ist ja an die Krankenversicherung angekoppelt und da können eventuell Wartezeiten entstehen. Und wenn ich dann so krank zurückkomme, wir sprechen ja hier über schwere Fälle, dann habe ich da eventuell entsprechende Wartezeiten. Lösung? Die gesetzlichen Krankenkassen bieten oft eine sogenannte Anwartschaft an. Damit erkauft man sich dann das Recht, jeder Zeit wieder aufgenommen zu werden und das gilt dann auch für die Pflegeversicherung. Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer gesetzliche Krankenkasse, welche Lösung für Sie am besten ist und am Ende das Ganze am besten nochmal schriftlich bestätigen lassen. Jetzt haben wir natürlich noch die Leute, die privat versichert sind, da verhält sich das Ganze ein bisschen anders. Private Krankenversicherungen bieten oftmals eine kleine und eine große Anwartschaft an. Was ist überhaupt eine Anwartschaft? Mit der kleinen Anwartschaft erkaufe ich mir das Recht, jederzeit in den Tarif wieder aufgenommen zu werden, den ich jetzt habe, zu den entsprechenden Leistungen, weil der Basistarif in der Regel wesentlich schwächere Leistungen hat, als Ihr jetziger Tarif. Und das ohne Gesundheitsprüfung, das heißt, Sie kommen garantiert rein. Die große Anwartschaft beinhaltet die kleine Anwartschaft, also Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung, zu anderen behalten Sie die bis dahin gebildete Altersrückstellung und die Altersrückstellung wird weiter aufgebaut. Vorteil für Sie ist, dass wenn Sie wiederkommen und wieder in die private Krankenversicherung einsteigen, einen günstigeren Beitrag haben. Die große Anwartschaftversicherung kostet dann natürlich entsprechend mehr Geld, als die kleine. Tipp hier: Fragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach. Denn es gibt Gesellschaften, die bieten nur die kleine Anwartschaft an, welche die bieten nur die große Anwartschaft an und Gesellschaften, die beides anbieten. Lassen Sie sich verschiedene Angebote unterbreiten und klären Sie ab, welche Lösung für Sie die passende ist. Fazit: Bevor Sie ihre private oder gesetzliche Krankenkasse kündigen, auf jeden Fall vorher mit denen ein Gespräch führen, eine Lösung für sich finden und das am besten dann nochmal schriftlich bestätigen lassen.
Petra Wrosch (Mittwoch, 29 März 2023 06:52)
Mein Sohn wollte 1 Jahr nach Südamerika. Hat hier die KV stillgelegt. Jetzt hat er sich den Knöchel verletzt und ein Arzt in Kolumbien hat zu einer OP geraten. Das will mein Sohn in Deutschland machen lassen. sich erholen und dann sein Jahr fortsetzen.
Muss er sich am Arbeitsamt Arbeitssuchend melden um wieder versichert zu sein?, oder übernimmt seine Versicherung die Behandlung automatisch? Er kann ja auch nicht arbeiten, wegen der Verletzung. Wie machen wir es richtig?
Ramona (Donnerstag, 07 April 2022 21:09)
Hallo zusammen,
ich war insgesamt 6 Monate in Irland. Bei der ersten Schulung wurde ich zwei Monate lang versichert. Bei den anderen 2 Arbeitgebern musste ich mich für knapp 4 Monate selbst versichern. Von Ende November bis Anfang März. In März kehrte ich zurück. Danach nahm ich eine neue Stelle im April in Deutschland an. Daher versicherte mich jetzt der neue Arbeitgeber. Was passiert jetzt mit der Nachzahlung? In Irland war ich in Vollzeit beschäftigt und war eine Angestellte. Jedoch musste ich mich während der Probezeit selbst versichern. Wie hoch kann die Nachzahlung sein?
Schäfer (Donnerstag, 21 Oktober 2021 10:23)
Hallo,
diese Frage kann Ihnen nur die Gesetzliche Krankenkasse beantworten wo Sie vorher versichert waren.
Wilfried (Mittwoch, 20 Oktober 2021 22:00)
Hallo !
Wohne in Spanien
Beziehe deutsche u. span. Rente
war vorher in deutschland flichtversichert
kann man in die gesetztl. Krankenkasse wieder in Anspruch mehmen
Saludos
Marc (Sonntag, 25 Juli 2021 10:19)
Hi Chris. Bin neugierig: Hast du eine Antwort von deiner Krankenkasse erhalten? Ich habe die gleiche Situation. VG.
Schäfer (Mittwoch, 19 Mai 2021 20:11)
Hallo Chris,
diese Frage sollten du der Gesetzlichen Krankenkasse stellen, wo du versichert wars.
Dann hast du später auch was schriftliches in der Hand.
Chris (Mittwoch, 19 Mai 2021 06:33)
Super Video, vielen Dank!
Ich lebe seit vielen Jahren in Singapore und habe keine Anwartschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der ich bis 2007 versichert war. Wenn ich im Alter von mehr als 55 Jahren zurueckkehre, ist die Versicherung auch verpflichtet mich wieder aufzunehmen?
Viele Gruesse,
Chris
Schäfer (Montag, 15 Februar 2021 14:20)
Hallo Marius,
bitte wenden Sie sich mit der Frage an eine Gesetzlicher Krankenkasse. Das hängt von deren Aufnahmebedingungen ab.
Marius (Montag, 15 Februar 2021 13:39)
Hallo,
Ich bin nach einigen Jahren im Ausland wieder zurueck in Deutschland. Ich war frueher privat krankenversichert. Kann ich mit einem 3-monatigen Arbeitsvertrag hier in Deutschland wieder in die gesetzliche KV System einsteigen?
Danke vorab und viele Gruesse,
Marius
Schäfer (Montag, 01 Februar 2021 14:05)
Hallo Gabi,
das ist einen Frage die nur die Rentenversicherung Ihnen beantworten kann.
Gabi (Montag, 01 Februar 2021 13:03)
Ich bin 65 Jahre, beziehe Rente und bin gesetzlich krankenversichert, dessen Beitrag die gesetzliche Rentenversicherung und ich je zur Hälfte bezahlen. Ich werde nach Kanada dauerhaft zu meinem Sohn auswandern. Frage: Sollte ich doch noch mal nach Deutschland zurückkommen, übernimmt dann die gesetzliche Rentenversicherung wieder die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge?
Schäfer (Montag, 25 Januar 2021 10:32)
Hallo Wolfgang,
Tipp: Wende dich an die Krankenkasse oder Private Krankenversicherung wo du zuletzt versichert was in Deutschland.
Wolfgang (Montag, 25 Januar 2021 08:13)
Ich war viele Jahre in Afrika ansaessig und komme jetzt, im Alter von 70 Jahren, zurueck nach Deutschland um mich um meine Eltern zu kuemmern.
Ich beziehe seit 2015 Rente von der Deutschen Rentenversicherung, ueberwiesen auf mein Konto in Deutschland.
Ich habe nun erfahren dass ich nach Anmeldung in Deutschland mit einem Wohnsitz krankenversicherungspflichtig bin.
Mein ebenfalls im Ausland lebender Bruder hat mir eine offizielle Beschaeftigung angeboten ueber 500 Euro im Monat um im Haus meiner Eltern lebend dann die anfallenden Taetigkeiten auszufuehren.
Dafuer wird er dann Steuer abfuehren und es fallen offenbar auch Krankenversicherungsbeitraege an. Er weiss allerdings auch nicht wie eine Anmeldung bei einer Krankenversicherung zu machen ist.
Fuer einen guten Rat waere ich sehr dankbar.
Schäfer (Montag, 09 November 2020 16:31)
Hallo Uschi,
Tipp: Fragen Sie dort nach wo Sie zur Zeit versichert sind.
Welche Möglichkeiten die Ihnen anbieten können.
Uschi (Montag, 09 November 2020 15:47)
Guten Tag. Ich habe einen Lebensgefährten in der Schweiz, wir wollen heiraten und die nächsten 10Jahre in der Schweiz leben. Ich bin 61 Jahre habe
42 Rentenversicherungsjahre in Deutschland erreicht beziehe derzeit noch keine Rente. Nach meiner Heirat entfällt meine Witwenrente aus der Deutschen Rentenversicherung, somit habe ich keine Kranken-und Pflegeversicherung mehr in Deutschland.
Mir wurde erzählt, dass bei einer Rückkehr nach Deutschland nach 10Jahre nicht mehr die vollen Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden. Wie kann ich mich absichern? Können Sie mir eine gute Adresse bzgl. Umzug in die Schweiz im RaumLörrach Bad Säckingen Rheinfelden Baden empfehlen? Ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Schäfer (Samstag, 24 Oktober 2020 09:26)
Hallo Frau Betia,
eine Möglichkeit wäre der Tarif Reisecare. Vor raus gesetzt Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland und bitte die Reisewarnung beachten. Hier der Link zu den Beiträgen, Leistungen und Online Antrag: https://www.auslandstreff.de/anschluss-versicherung/
Sollten Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, dann ist die Empfehlung sich an die gesetzliche Krankenkasse zu wenden wo Sie zu letzt versichert waren.
Claudia Betia (Freitag, 23 Oktober 2020 13:02)
Ich lebe seit 2001 in Australien und bin aufgrund des Todes meines Vaters nach Deutschland gekommen. Es wird mindestens bis Februar dauern bis ich zurueckreisen kann aufgrund der CoVID Einreiselimits. Ich bin in Australien versichert. Die Reisekrankenversicherung war aufgrund der Pandemie und des Reiseverbotes (ich habe eine Sondergenehmigung erhalten) eingeschraenkt und versichert nicht gegen CoVID. Kann ich eine kurzfristige Versicherung abschliessen? Ich habe Versicherungen fuer Drittstaatenbesucher inkl Haftpflicht (z.B. ADAC) gesehen aber nicht fuer Deutsche Staatsbuerger die eine begrenzte Zeit einreisen (ca 6+ Monate). Ich arbeite weiter fuer meinen Australischen Arbeitgeber. An wen kann ich mich wenden? Ich war vor meiner Ausreise und Abmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Schäfer (Mittwoch, 30 September 2020 18:23)
Hallo Herr Wallraff,
das ist eindeutig eine Frage die Ihnen nur eine Gesetzliche Krankenkasse beantworten kann.
Tipp: Fragen Sie einfach mal unverbindlich bei einer an.
Guido Wallraff (Mittwoch, 30 September 2020 15:58)
Ich bin 2014 für den Tüv Rheinland nach Mexiko gegangen. Seit 2015 bin ich bei Tüv Rheinland Mexiko beschäftigt. Ich bin seit Mitte der 1990 er Jahre PKV bei DKV. Bezahle seit 2015 die große Anwartschaft. Ich bin Jahrgang 1964.
Frage: kann ich in eine GKV bei Rückkehr nach Deutschland wechseln wenn ich in einigen Jahren nach Deutschland zurückkehre.? Habe meinen Wohnsitz immer noch in Deutschland.
Schäfer (Mittwoch, 17 Juni 2020 10:52)
Hallo Ella,
als erstes sollten Du, bei der Krankenversicherung nachfrage wo Du zuletzt in Deutschland versichert warst.
Ella (Mittwoch, 17 Juni 2020 03:20)
Hallo,
Ich lebe nun seit 9 Jahren in Kanada und habe hier auch Kinder und einen Mann. Meine Krankenversicherung (KV) in Dtl hatte ich damals vor meinem Umzug gekuendigt, und abgemeldet hatte ich mich auch. In Kanada bin ich gesetzlich krankenversichert.
Nun habe ich vor, mit der Familie zurueck nach Dtl zu kommen, allerdings ohne Arbeitsangebot (Arbeitssuche beginnt vor Ort). Kann ich dennoch wieder zurueck zu meiner alten KV gehen, inkl. Kinder und Mann, oder muss ich mich privat versichern, da ich noch keine Arbeit habe?
Schäfer (Donnerstag, 21 Mai 2020 11:42)
Tipp: Wenden Sie sich an die Gesetzliche Krankenkasse wo Ihre Mutter früher versichert war.
Vollmachten sind eine Sache für einen Rechtsanwalt oder Anwältin. Hier ein Linktipp: https://www.anwaltsverfuegungen.de
YK (Mittwoch, 20 Mai 2020 20:34)
Guten Tag,
meine Mutter wurde am 18.05.2020 Eierstockkrebs diagnostiziert. Die Situation ist etwas ungewöhnlich, deshalb brauche ich nun eine Beratung über die Behandlung:
1. sie ist deutsche Bürgerin, aber wohnt und arbeitet seit 2015 im Ausland (in Russland), da wurde die Krankheit diagnostiziert;
2. vor dem Umzug wurde sie beim AOK gesetzlich versichert, zurzeit hat sie keine deutsche Krankenversicherung (wegen des Umzuges hat sie sich aus der GKV abgemeldet), aber ist in Russland gesetzlich versichert;
3. sie hätte gerne nun nach Deutschland zurückkehren und die Krankheit "zu Hause" behandeln.
Die Situation ist eine Notsituation und die Behandlung ist so schnell wie möglich nötig, deshalb hoffe ich, dass Sie mit meinen Fragen helfen können:
1. Kann sie nun irgendwelche Notbehandlung ohne Krankenversicherung in Deutschland bekommen?
2. Wenn nein, wie können wir die Wiederaufnahme bei einer gesetzlichen Krankenkasse so schnell wir möglich organisieren?
3. Kann ich als Tochter sie jetzt mit irgendwelchen Sondervollmacht versichern (und beim Bürgeramt, Sozialamt usw. anmelden)?
4. Oder kann ich sie als meine Familienmitglieder versichern (ich bin bei der TK versichert)?
Ich währe für ihre Hilfe sehr dankbar!
Schäfer (Dienstag, 03 März 2020 13:52)
Hallo Helga H.
Zu Nr. 1 In den Bedingungen muss stehen wer versichert werden kann. Dort nach lesen wie das bei Ihrem Vertrag ist. Wenn es für Sie nicht klar ist dann den Versicherer anschreiben.
Zu Nr. 2 Ja, das sind Fragen die Ihnen nur die Gesetzliche Krankenkasse beantworten kann.
Helga H (Donnerstag, 20 Februar 2020 12:54)
Ich lebe seit 10 Jahren in der Schweiz und bin in D abgemeldet.
Ich hätte noch Fragen:
1. In D war ich gesetzlich versichert bevor ich in die Schweiz auswanderte. Ich hatte dann eine private Zahnarztzusatzversicherung und Pflegeversicherung in D gemacht. Der Versicherungsvertreter sagte es genügt eine deutsche Postadresse. Nun verlangt die Versicherung einen deutschen Wohnsitz. Wie kann ich die Zahnarztzusatzversicherung beibehalten bis ich nach D zurückgehe. Odermuss ich mich zwingend in D mit einem Zweitwohnsitz anmelden?
2. Für die Zukunft (nach erreichen der Rente in wenigen Jahren) habe ich vor nach D zurückzukehren. Wie ich verstanden habe muss mich dann die gesetzliche Krankenversicherung wieder aufnehmen. Gilt das auch wenn ich sowohl in D und der CH wohnhaft bleibe genauer muss ich dazu einen Erstwohnsitz in D haben? Geht es auch wenn ich noch freiberuflich als Consultant arbeite? Ist es angebracht im Vorfeld mit der früheren gesetzlichen Krankenversicherung das zu klären?
Schäfer (Dienstag, 18 Februar 2020 15:01)
Hallo Jay,
wenn Sie in Deutschland wieder einer Versicherungspflichtigen Tätigkeit nach gehen und jünger sind als 55 Jahre dann werden Sie wieder bei einer Gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen.
Tipp: Informieren Sie sich doch bei der Krankenkasse wo Sie zuletzt (über ihrer Eltern) versichert waren.
Jay (Dienstag, 18 Februar 2020 01:34)
Vor 27 Jahren - als Student - ging ich ins Ausland. Damals war ich noch gesetzlich bei meinen Eltern versichert. Vor 20 Jahren kam ich für nur 6 Monate (!) nach Deutschland zurück. Ich wusste nicht, daß es nur so kurz sein würde, und versicherte mich (und Frau und Kind) für diese Zeit Privat. Danach ging es wieder zurück ins Ausland (nicht Europa).
Jetzt bin ich 50 Jahre alt und wir denken an eine mögliche Rückkehr nach Deutschland. Werde ich wirklich für diese privatversicherten 6 Monate bestraft, indem ich nicht mehr in die gesetzliche zurück kann? Oder gibt es da ein Einsehen von irgendeiner Seite?
Dagmar Gans (Mittwoch, 02 Oktober 2019 22:07)
Danke für die sehr gute und ausführliche Information
D.Gans