In Deutschland haben wir mit unserer Krankenversicherung auch den Fall einer Pflegebedürftigkeit abgesichert. Aber wie sieht das aus, wenn ich längerfristig im Ausland bin und pflegebedürftig bin oder werde? Werden diese Leistungen auch von der Auslandskrankenversicherung getragen?
Antwort gibt es hier im Video:
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In Deutschland kennen wir die Pflegeversicherung. Sind diese Leistungen eigentlich auch in der Auslandskrankenversicherung enthalten? Oder kann ich zur Auslandskrankenversicherung eine zusätzliche Pflegeversicherung fürs Ausland abschließen? Die Antwort jetzt hier im Video.
Ein Herr, 65 Jahre alt, fragte an. Er sagte: „Ich wandere aus, nach Thailand. Eine Auslandskrankenversicherung mit unbegrenzter Laufzeit habe ich. Aber hat die denn auch diese Pflegeleistungen, die wir aus Deutschland kennen, sprich waschen, anziehen, essen, enthalten? Oder kann ich gegeben falls eine zusätzliche Pflegeversicherung für das Ausland abschließen?“. Bei den Auslandskrankenversicherungen kenne ich keine, die Pflegeleistungen mit abdeckt, oder bei der ich eine zusätzliche Pflegeversicherung mit abschließen kann. Bis heute habe ich keine gefunden, wenn ihr was gefunden habt, scheibt es mir unten in die Kommentare. Ja es geht sogar noch weiter. Teilweise sagen die Auslandskrankenversicherungen, wenn ich pflegebedürftig bin, bin ich nicht mehr versicherungsfähig. Also, Fall Nummer eins, ich bin schon pflegebedürftig und würde einen Antrag auf Auslandskrankenversicherung stellen, dann würde die Versicherung sagen: nein, eine dauer-pflegebedürftige Person ist nicht versicherungsfähig, es besteht also kein Versicherungsschutz. Zweiter Fall, ich bin schon seit einigen Jahren über die Auslandskrankenversicherung versichert und werde dann zum Pflegefall. Dann würde die Auslandskrankenversicherung enden, weil die Versicherungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Die Lösung für den Herrn: Im schlimmsten Fall, wieder zurück nach Deutschland. Weil hier hat er seine gesetzliche Krankenkasse und damit auch seine Pflegeversicherung und die entsprechenden Leistungen. Würde er in Thailand bleiben, müsste er unter Umständen alles selber zahlen. „Eigentlich verrückt“, sagt er, „weil dort empfinde ich die Pflege besser, weil ich dort schon einige Fälle erlebt habe und auch oftmals günstiger.“. Daher ist es aber besonders wichtig, sich Lösungen hier, in Deutschland, offen zu halten. Dazu habe ich bereits ein Video gemacht.
Aber es wohnen ja auch zum Beispiel sehr viele Leute in Spanien, sprich Deutsche in Spanien. Und mit Spanien besteht ja ein Sozialversicherungsabkommen. Das heißt, dort würde ja meine gesetzliche Krankenkasse zumindest einen Teil übernehmen. Aber wie verhält es sich jetzt mit der Pflegeversicherung? Ich habe mal nachgefragt bei der gesetzlichen Krankenkasse. Und die Antwort war: Ja, wir zahlen auch die Pflegeversicherung im Ausland, aber nur die Sachleistungen. Sprich, es muss ein professioneller Pflegedienst kommen, der scheibt eine Rechnung und ich reiche die Rechnung ein. Es gibt keine Geldleistungen, wie ich das in Deutschland kenne, wenn ein Angehöriger pflegt. Und der zweite Punkt ist, es muss ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Land bestehen. Ja und da sind leider noch immer Sonderregelungen mit dem jeweiligen Land möglich. Daher der Tipp: Wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse und fragen Sie dort nach, wie es sich im Einzelfall verhält. Und dann gibt es ja natürlich noch die Personen, die privat verisschert sind, oder die Beamten, mit Beihilfeanspruch. Auch bei den privaten Krankenkassen habe ich nachgehört, da habe ich aber leider keine einheitliche Antwort bekommen. Es gibt es unterschiedliche Regelungen, je von Gesellschaft nach Gesellschaft und dann, welches Land es ist. Darum kann ich Ihnen hier auch nur den Tipp geben, wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung, oder die Beamten an Ihre Beihilfestelle.